AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die freiberufliche Tätigkeit als Hebamme

Fabiana Moreiras Teixeira

Sankt-Ulrich-Straße 6, 78315 Radolfzell

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Hebammenleistungen, die von Fabiana Moreiras Teixeira im Rahmen ihrer

freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Dazu zählen Leistungen der Schwangerenvorsorge,

Geburtsbegleitung (Hausgeburt), Betreuung nach ambulanter Geburt sowie Wochenbettbetreuung.

 

2. Leistungen

a) Schwangerschaftsbetreuung

Die Hebamme bietet Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen und Begleitung in der Schwangerschaft

gemäß den Mutterschaftsrichtlinien an.

Bei geplanter Hausgeburt ist eine kontinuierliche Betreuung erforderlich. Dazu gehört die Verpflichtung

der Schwangeren, an mindestens vier Terminen mit der Hebamme teilzunehmen, unabhängig

davon, ob diese Vorsorgen oder Beratungen umfassen. Diese Termine dienen der vertrauensvollen

Vorbereitung und Einschätzung des Schwangerschaftsverlaufs.

 

b) Hausgeburt

Die Begleitung einer Hausgeburt erfolgt im Rahmen einer persönlichen Rufbereitschaft, welche

üblicherweise ab Schwangerschaftswoche 37+0 bis 41+0 besteht.

Für diese Rufbereitschaft wird eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 700 € erhoben. Diese ist

privat zu zahlen und nicht Teil der gesetzlichen Kassenleistungen.

Die Rechnung wird ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn der Rufbereitschaft (vor SSW 37+0) per E-

Mail an die Schwangere gesendet. Die Schwangere verpflichtet sich, ihre E-Mails regelmäßig zu

überprüfen, insbesondere hinsichtlich Terminverschiebungen oder zur rechtzeitigen Begleichung

der Rechnung.

Die Betreuung der Geburt erfolgt durch die Hebamme allein oder ggf. in Zusammenarbeit mit einer

zweiten Hebamme.

Die Schwangere ist verpflichtet, vor der Geburt alle notwendigen Unterlagen für die

Neugeborenennachsorge zu besorgen. Dazu zählt insbesondere die ärztliche Aufklärung zum

Neugeborenenscreening, die nicht durch die Hebamme ausgestellt werden kann.

 

c) Wochenbettbetreuung

Die Hebamme betreut Mutter und Kind nach der Geburt im häuslichen Umfeld. Diese Leistung wird

unabhängig vom Geburtsort angeboten, d. h. sowohl nach Hausgeburt als auch nach Geburten in

der Klinik oder anderen Einrichtungen.

  • In den ersten sieben bis zehn Tagen erfolgt die Betreuung in der Regel täglich bis alle zwei Tage
  • im weiteren Verlauf des Wochenbetts (bis ca. 12 Wochen nach Geburt) erfolgt die Betreuung mindestens ein- bis zweimal wöchentlich, angepasst an den individuellen Bedarf.

 

d) Ambulante Geburt / frühzeitige Entlassung

Bei ambulanter Geburt oder bei einer Entlassung innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt

übernimmt die Hebamme eine Rufbereitschaft für das frühe Wochenbett, z. B. für den Hausbesuch

am Entlassungstag oder das Neugeborenenscreening.

Hierfür wird eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 200 € erhoben, die obligatorisch ist und

nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

 

3. Vergütung

Die Leistungen der Hebamme richten sich nach der jeweils gültigen Hebammenhilfe-

Vergütungsvereinbarung (HebVV) mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Privatleistungen (z. B. Rufbereitschaftspauschalen) werden separat in Rechnung gestellt und sind von

der Versicherten selbst zu tragen.

Die Rechnung wird in der Regel per E-Mail zugestellt. Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung

angegebenen Frist zu erfolgen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann ein Mahn- oder Bearbeitungsbeitrag in Höhe von 5 €

erhoben werden.

Bei ausbleibender Zahlung kann die Hebamme die vereinbarte Rufbereitschaft oder Leistung

widerrufen.

 

4. Terminabsagen & Ausfall

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe der geplanten Leistung

berechnet werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

 

5. Erreichbarkeit & Terminverschiebungen

Die Hebamme ist im Rahmen der vereinbarten Betreuung erreichbar. Eine ständige Erreichbarkeit

außerhalb von Rufbereitschaftszeiten besteht nicht.

Aufgrund der Unplanbarkeit geburtshilflicher Einsätze kann es zu kurzfristigen

Terminverschiebungen kommen. In diesen Fällen wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Ein

Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten besteht nicht.

 

6. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO). Eine separate Datenschutzerklärung wird ausgehändigt.

 

7. Schweigepflicht

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Daten dürfen nur mit ausdrücklicher

Einwilligung weitergegeben werden.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame

zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz der Hebamme.

 

10. Gültigkeit der AGB

Diese AGB sind Bestandteil des Behandlungsvertrags. Mit der Unterzeichnung des

Behandlungsvertrags erkennt die Versicherte die AGB in der jeweils gültigen Fassung verbindlich an.