AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für die freiberufliche Tätigkeit als Hebamme

Fabiana Moreiras Teixeira

Sankt-Ulrich-Straße 6, 78315 Radolfzell

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Hebammenleistungen, die von Fabiana Moreiras Teixeira im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Dazu zählen Leistungen der Schwangerenvorsorge, Betreuung nach ambulanter Geburt, Wochenbettbetreuung und Kurse.

 

2. Leistungen

 

  1. Schwangerschaftsbetreuung

 

Die Hebamme bietet Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen und Begleitung in der Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien an.

 

b) Wochenbettbetreuung

 

Die Hebamme betreut Mutter und Kind nach der Geburt im häuslichen oder ambulanten Umfeld. Diese Leistung wird unabhängig vom Geburtsort angeboten, d. h. sowohl nach außerklinischen Geburten als auch nach Geburten in der Klinik oder anderen Einrichtungen.

 

    • In den ersten sieben bis zehn Tagen erfolgt die Betreuung in der Regel täglich bis alle zwei Tage,
    • im weiteren Verlauf des Wochenbetts (bis ca. 12 Wochen nach Geburt) erfolgt die Betreuung mindestens ein- bis zweimal wöchentlich, angepasst an den individuellen Bedarf.

 

c) Ambulante Geburt / frühzeitige Entlassung

 

Bei ambulanter Geburt oder bei einer Entlassung innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt

übernimmt die Hebamme eine Rufbereitschaft für das frühe Wochenbett, z. B. für den Hausbesuch am Entlassungstag oder das Neugeborenenscreening und Pulsoxymetriescreening.

 

Hierfür wird eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 200 € erhoben, ist privat zu zahlen und nicht Teil der gesetzlichen Kassenleistungen.

 

Die Schwangere ist verpflichtet, vor der Geburt alle notwendigen Unterlagen für die Neugeborenennachsorge zu besorgen. Dazu zählt insbesondere die ärztliche Aufklärung beim Kinderarzt zum Neugeborenenscreening, die nicht durch die Hebamme ausgestellt werden kann.

 

Die Rechnung wird ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn der Rufbereitschaft (vor SSW 37+0) per E-Mail an die Schwangere gesendet. Die Schwangere verpflichtet sich, ihre E-Mails regelmäßig zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich Terminverschiebungen oder zur rechtzeitigen Begleichung der Rechnung.

 

 

 

d) Kurse

 

    • Säuglingspflegekurs

 

Der Säuglingspflegekurs ist ein freiwilliges Kursangebot und keine Leistung der Hebammenhilfe im Sinne des § 24d SGB V.

 

Die Kursgebühr ist eine Privatleistung und wird nicht über die Krankenkasse abgerechnet. Sie ist vor Kursbeginn vollständig zu bezahlen.

 

Eine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt grundsätzlich nicht.

 

 

    • Rückbildungskurs (Gesundheits-/Präventionskurs)

 

Der Rückbildungskurs wird als Gesundheits- bzw. Präventionskurs angeboten und ist keine abrechnungsfähige Hebammenleistung nach § 24d SGB V.

 

Die Kursgebühr ist von der Teilnehmerin vor Kursbeginn vollständig zu bezahlen.

 

Bei einer Teilnahme von mindestens 80 % der Kurseinheiten erhalten die Teilnehmerinnen eine Teilnahmebescheinigung. Diese kann bei der jeweiligen Krankenkasse zur möglichen Kostenerstattung eingereicht werden.

 

Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet ausschließlich die jeweilige Krankenkasse. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

 

 

    • Teilnahme und Fehlzeiten

 

Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich.
Versäumte Kurseinheiten können grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden.

 

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind vor Kursbeginn mitzuteilen.

 

 

3. Vergütung

 

Die Leistungen der Hebamme richten sich nach der jeweils gültigen Hebammenhilfe-Vergütungsvereinbarung (HebVV) mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Privatleistungen (z. B. Rufbereitschaftspauschalen) werden separat in Rechnung gestellt und sind von der Versicherten selbst zu tragen.

 

Die Rechnung wird in der Regel per E-Mail zugestellt. Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann ein Mahn- oder Bearbeitungsbeitrag in Höhe von 5 € erhoben werden.

Bei ausbleibender Zahlung kann die Hebamme die vereinbarte Rufbereitschaft oder Leistung

widerrufen.

 

4. Terminabsagen & Ausfall

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe der geplanten Leistung berechnet werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

 

 

5. Erreichbarkeit & Terminverschiebungen

 

Die Hebamme ist im Rahmen der vereinbarten Betreuung erreichbar. Eine ständige Erreichbarkeit

außerhalb von Rufbereitschaftszeiten besteht nicht. Es besteht keine 24/7-Rufbereitschaft.

 

Aufgrund von Krankheit, Unfällen oder Ähnliches kann es zu kurzfristigen Terminverschiebungen kommen. In diesen Fällen wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten besteht nicht.

 

6. Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO). Eine separate Datenschutzerklärung wird ausgehändigt.

 

7. Schweigepflicht

 

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung weitergegeben werden.

 

8. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

9. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz der Hebamme.

 

10. Gültigkeit der AGB

 

Diese AGB sind Bestandteil des Behandlungsvertrags. Mit der Unterzeichnung des

Behandlungsvertrags erkennt die Versicherte die AGB in der jeweils gültigen Fassung verbindlich an.